Haushaltshilfe über die Krankenkasse (§ 38 SGB V)
Haushaltshilfe bei Krankheit oder Unfall – in vielen Fällen übernimmt Ihre Pflegekasse oder Krankenkasse die Kosten, abhängig von den individuellen Voraussetzungen.
Wenn im Leben alles auf einmal kommt
Krankheit, Krankenhaus oder eine besonders schwierige Zeit – genau dann sind wir für Sie da.
Ab sofort können wir unsere Leistungen auch über die Krankenkasse abrechnen (nach § 38 SGB V).
Das bedeutet für Sie
Wenn Sie vorübergehend Unterstützung im Haushalt benötigen, kann die Krankenkasse die Kosten ganz oder teilweise übernehmen – sofern die persönlichen und gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse oder Krankenkasse ist abhängig von Ihrer individuellen Situation. Wir klären das gemeinsam mit Ihnen.
Wir unterstützen Sie z. B. bei
- Haushaltstätigkeiten – Reinigung, Wäsche, Einkäufe
- Alltägliche Aufgaben und Organisation
- Entlastung in schwierigen Lebenssituationen
Unser Ziel: Ihnen den Alltag erleichtern und für Entlastung sorgen – zuverlässig und mit Herz.
Antrag und Beratung
Wir helfen Ihnen selbstverständlich bei der Antragstellung und klären gemeinsam mit Ihnen, ob ein Anspruch besteht.
Melden Sie sich gerne bei uns – wir beraten Sie persönlich und unkompliziert.
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