Seniorenbetreuung & Alltagshilfe – Unsere Leistungen
Umfassende Unterstützung für ein würdevolles Leben im eigenen Zuhause.
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Ab Pflegegrad 1 steht jedem Versicherten ein Entlastungsbetrag von **131 € pro Monat** zu. Dieser Betrag ist zweckgebunden für Leistungen der Entlastung im Alltag.
Wir helfen Ihnen dabei, diesen Betrag sinnvoll einzusetzen, zum Beispiel für:
- Begleitung bei Einkäufen
- Unterstützung im Haushalt
- Förderung von sozialen Kontakten
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege
Wenn pflegende Angehörige Urlaub machen oder durch Krankheit selbst verhindert sind, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege.
Wir sichern die gewohnte Betreuung in Ihrem Zuhause, damit keine Versorgungslücke entsteht. Wir beraten Sie gerne zu den Budgets und Kombinationsmöglichkeiten.
Haushaltshilfe über die Krankenkasse (§ 38 SGB V)
Haushaltshilfe bei Krankheit oder Unfall – in vielen Fällen zahlt Ihre Pflegekasse oder Krankenkasse, sofern die individuellen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn im Leben alles auf einmal kommt, sind wir für Sie da: Wir können unsere Leistungen nach § 38 SGB V abrechnen – etwa bei Reinigung, Wäsche, Einkäufen und alltäglicher Organisation.
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und klären gemeinsam, ob ein Anspruch besteht.
Mehr zu § 38 SGB V